Öffentliche & Amtliche Bekanntmachungen: Gemeine Niefern-Öschelbronn

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Kindergarten-Elternbeiträge ab 01.09.2024

icon.crdate24.07.2024

Der Gemeinderat hat unter Beteiligung der örtlichen kirchlichen Kindergartenträger beschlossen, die Elternbeiträge in den Kindertagesstätten ab 01.09.2024 einheitlich neu festzusetzen und mit einer Erhöhung von durchschnittlich rund + 7,25 % fortzuschreiben. Die Beiträge gelten für alle Kinder von 1 Jahr bis zum Schuleintritt, die gleichzeitig denselben Kindergarten oder einen anderen örtlichen kommunalen oder kirchlichen Kindergarten besuchen. Der Deckungsbeitrag der Elternbeiträge an den Betriebsausgaben der örtlichen Kindergärten liegt weiterhin bei den empfohlenen 20% der Betriebsausgaben. Die verbleibenden 80% der Kosten verbleiben bei den Trägern/Gemeinden und dem Land. Kinder von 2–3 Jahren zählen bei Aufnahme in eine altersgemischte Gruppe doppelt bei der Platzbelegung, ohne dass die örtlichen Elternbeiträge entsprechend verdoppelt sind. Des Weiteren wird für die 2-3-jährigen Kinder bei Aufnahme in eine Krippe nicht der volle Krippenbeitrag erhoben. Die sozialen Komponenten bei mehreren Kindern im Kindergarten wurden unverändert beibehalten. Die Elternbeiträge sind pro Monat zu entrichten, auf der Basis von 12 Monaten/Jahr.

Kindergarten-Elternbeiträge ab 01.09.2024

Kindergarten-Elternbeiträge ab 01.09.2024

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Der Gemeinderat hat unter Beteiligung der örtlichen kirchlichen Kindergartenträger beschlossen, die Elternbeiträge in den Kindertagesstätten ab 01.09.2024 einheitlich neu festzusetzen und mit einer Erhöhung von durchschnittlich rund + 7,25 % fortzuschreiben. Die Beiträge gelten für alle Kinder von 1 Jahr bis zum Schuleintritt, die gleichzeitig denselben Kindergarten oder einen anderen örtlichen kommunalen oder kirchlichen Kindergarten besuchen. Der Deckungsbeitrag der Elternbeiträge an den Betriebsausgaben der örtlichen Kindergärten liegt weiterhin bei den empfohlenen 20% der Betriebsausgaben. Die verbleibenden 80% der Kosten verbleiben bei den Trägern/Gemeinden und dem Land. Kinder von 2–3 Jahren zählen bei Aufnahme in eine altersgemischte Gruppe doppelt bei der Platzbelegung, ohne dass die örtlichen Elternbeiträge entsprechend verdoppelt sind. Des Weiteren wird für die 2-3-jährigen Kinder bei Aufnahme in eine Krippe nicht der volle Krippenbeitrag erhoben. Die sozialen Komponenten bei mehreren Kindern im Kindergarten wurden unverändert beibehalten. Die Elternbeiträge sind pro Monat zu entrichten, auf der Basis von 12 Monaten/Jahr.

Kindergarten-Elternbeiträge ab 01.09.2024