Ortsrecht
Hier geht es zum Ortsrecht der Gemeinde Niefern-Öschelbronn
Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement in den Gesundheitsämtern / Positiv auf das Coronavirus getestete Personen werden nicht mehr routinemäßig kontaktiert
icon.crdate15.11.2021
Amtschef Prof. Dr. Uwe Lahl: „Bündeln die Ressourcen stärker für den Schutz vulnerablen Gruppen / Quarantäne-Regeln sind be-kannt, deren Einhaltung wird kontrolliert“ Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg konzentrieren sich künftig noch stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen. Das bedeutet, dass ab sofort positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig von den Ge-sundheitsämtern kontaktiert werden. Nichtsdestotrotz gilt für sie die entspre-chende Absonderungspflicht, die auch weiterhin von den Behörden kontrolliert wird.
Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement in den Gesundheitsämtern / Positiv auf das Coronavirus getestete Personen werden nicht mehr routinemäßig kontaktiert
Amtschef Prof. Dr. Uwe Lahl: „Bündeln die Ressourcen stärker für den Schutz vulnerablen Gruppen / Quarantäne-Regeln sind be-kannt, deren Einhaltung wird kontrolliert“
Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg konzentrieren sich künftig noch stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen. Das bedeutet, dass ab sofort positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig von den Ge-sundheitsämtern kontaktiert werden. Nichtsdestotrotz gilt für sie die entspre-chende Absonderungspflicht, die auch weiterhin von den Behörden kontrolliert wird.
Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement in den Gesundheitsämtern / Positiv auf das Coronavirus getestete Personen werden nicht mehr routinemäßig kontaktiert
icon.crdate15.11.2021
Amtschef Prof. Dr. Uwe Lahl: „Bündeln die Ressourcen stärker für den Schutz vulnerablen Gruppen / Quarantäne-Regeln sind be-kannt, deren Einhaltung wird kontrolliert“ Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg konzentrieren sich künftig noch stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen. Das bedeutet, dass ab sofort positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig von den Ge-sundheitsämtern kontaktiert werden. Nichtsdestotrotz gilt für sie die entspre-chende Absonderungspflicht, die auch weiterhin von den Behörden kontrolliert wird.
Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement in den Gesundheitsämtern / Positiv auf das Coronavirus getestete Personen werden nicht mehr routinemäßig kontaktiert
Amtschef Prof. Dr. Uwe Lahl: „Bündeln die Ressourcen stärker für den Schutz vulnerablen Gruppen / Quarantäne-Regeln sind be-kannt, deren Einhaltung wird kontrolliert“
Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg konzentrieren sich künftig noch stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen. Das bedeutet, dass ab sofort positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig von den Ge-sundheitsämtern kontaktiert werden. Nichtsdestotrotz gilt für sie die entspre-chende Absonderungspflicht, die auch weiterhin von den Behörden kontrolliert wird.