Öffentliche & Amtliche Bekanntmachungen: Gemeine Niefern-Öschelbronn

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Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Rathaus

Hier finden Sie unsere Newsartikel in der Übersicht.

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“

Aktuelles, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate26.07.2024

In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt. Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen.

Kindergarten-Elternbeiträge ab 01.09.2024

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate24.07.2024

Der Gemeinderat hat unter Beteiligung der örtlichen kirchlichen Kindergartenträger beschlossen, die Elternbeiträge in den Kindertagesstätten ab 01.09.2024 einheitlich neu festzusetzen und mit einer Erhöhung von durchschnittlich rund + 7,25 % fortzuschreiben. Die Beiträge gelten für alle Kinder von 1 Jahr bis zum Schuleintritt, die gleichzeitig denselben Kindergarten oder einen anderen örtlichen kommunalen oder kirchlichen Kindergarten besuchen. Der Deckungsbeitrag der Elternbeiträge an den Betriebsausgaben der örtlichen Kindergärten liegt weiterhin bei den empfohlenen 20% der Betriebsausgaben. Die verbleibenden 80% der Kosten verbleiben bei den Trägern/Gemeinden und dem Land. Kinder von 2–3 Jahren zählen bei Aufnahme in eine altersgemischte Gruppe doppelt bei der Platzbelegung, ohne dass die örtlichen Elternbeiträge entsprechend verdoppelt sind. Des Weiteren wird für die 2-3-jährigen Kinder bei Aufnahme in eine Krippe nicht der volle Krippenbeitrag erhoben. Die sozialen Komponenten bei mehreren Kindern im Kindergarten wurden unverändert beibehalten. Die Elternbeiträge sind pro Monat zu entrichten, auf der Basis von 12 Monaten/Jahr.

Nachbarschaftsverband Pforzheim beteiligt Öffentlichkeit erneut am Flächennutzungsplan „Wohnen“

Aktuelles, Bürgerinfo, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate05.07.2024

(stp/nbv). Die Stadt Pforzheim und die Gemeinden Birkenfeld, Ispringen und Niefern-Öschelbronn planen gemeinsam die städtebauliche Entwicklung für ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Organisiert wird diese Planung im Nachbarschaftsverband Pforzheim (NBV). Dafür schreiben Stadt und Gemeinden den derzeit wirksamen Flächennutzungsplan fort.

Übersichtskarte

Ergebnis der Wahlprüfung der Gemeinderatswahl vom 09.06.2024

Aktuelles, Öffentliche Bekanntmachungen, Wahlen
icon.crdate05.07.2024

Wahlprüfungbescheid vom 04.07.2024

Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Niefern-Öschelbronn

Amtliche Mitteilungen, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate26.06.2024

Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Niefern-Öschelbronn

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024

Aktuelles, Öffentliche Bekanntmachungen, Wahlen
icon.crdate12.06.2024

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024

Stimmkreuz

Haushaltssatzung

Aktuelles, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate05.06.2024

Haushaltssatzung der Gemeinde Niefern-Öschelbronn für das Haushaltsjahr 2024 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.02.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats, der Wahl des Kreistags am 9. Juni 2024

Aktuelles, Öffentliche Bekanntmachungen, Wahlen
icon.crdate14.05.2024

1. Am 9. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und gleichzeitig finden in der Gemeinde Niefern-Öschelbronn die Kommunalwahlen – Wahl des Gemeinderats, Wahl des Kreistags– statt.

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024

Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate17.04.2024

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024

Wahlergebnisse Bürgermeister/-innenwahl 2024

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Öffentliche Bekanntmachungen, Wahlen
icon.crdate12.04.2024

Die Ergebnisse der Stimmenauswertungen wir nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses hier eingestellt: https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20240414/08236046/praesentation/index.html

Amtliche Mitteilungen aus dem Rathaus

Hier finden Sie unsere Newsartikel in der Übersicht.

Belastungsgrenze auch im Enzkreis erreicht

Amtliche Mitteilungen
icon.crdate18.10.2022

Offener Brief an die Bundes- und Landesregierung zur aktuellen Lage.

Bekanntmachung

Amtliche Mitteilungen
icon.crdate07.07.2022

Änderung des Bebauungsplanes „039 Dürrmenzer Weg“ und der Örtlichen Bauvorschriften „039 Dürrmenzer Weg“, Gemarkung Niefern, gemäß § 13 BauGB

Plangebiet Unter dem Dürrmenz

Bekanntmachung: Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „054 Herrenwingert 28“ und Örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „054 Herrenwingert 28“, Gemarkung Niefern, gemäß § 13 a BauGB

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen
icon.crdate27.01.2022

Der Gemeinderat hat am 21.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für den qualifizierten vorhabenbezoge-nen Bebauungsplan „054 Herrenwingert 28“, Gemarkung Niefern, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung, sowie für die Örtlichen Bauvorschriften ge-fasst. Planziel ist die Entwicklung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ durch Nutzung von Innenentwick-lungspotentialen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird im beschleunigten Verfahren nicht durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Abgrenzung des Plangebietes:

Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement in den Gesundheitsämtern / Positiv auf das Coronavirus getestete Personen werden nicht mehr routinemäßig kontaktiert

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen
icon.crdate15.11.2021

Amtschef Prof. Dr. Uwe Lahl: „Bündeln die Ressourcen stärker für den Schutz vulnerablen Gruppen / Quarantäne-Regeln sind be-kannt, deren Einhaltung wird kontrolliert“ Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg konzentrieren sich künftig noch stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen. Das bedeutet, dass ab sofort positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig von den Ge-sundheitsämtern kontaktiert werden. Nichtsdestotrotz gilt für sie die entspre-chende Absonderungspflicht, die auch weiterhin von den Behörden kontrolliert wird.